Elternvertretung
Das Wichtigste in Kurzform
Alle Elternvertreter und Stellvertreter (Klassenelternschaft, Konferenzen, Schulelternrat, Gesamtkonferenz,
Schulvorstand, Gemeindeelternrat, Kreiselternrat etc.) werden für zwei Schuljahre gewählt.
Die Elternvertreter der Klassenelternschaften laden in Absprache mit dem Klassenlehrer mindestens zweimal pro
Schuljahr zum Elternabend ein. Die Leitung des Elternabends ist Aufgabe der Klassenelternvertreter.
Nur wenn Elternvertreter gewählt werden müssen, liegen Einladung und Durchführung des ersten
Elternabends in den Händen der Schule bzw. des Klassenlehrers. Grundsätzlich sind alle Eltern wählbar
und haben ein Stimmrecht pro Kind. Auch Wahlleiter und Schriftführer sind wählbar und dürfen
wählen.
Elternvertreter scheiden aus dem Amt aus:
- wenn sie mit einer Mehrheit von 2/3 der Wahlberechtigten abberufen werden,
- wenn sie aus anderen Gründen als der Volljährigkeit ihrer Kinder die Erziehungsberechtigung verlieren,
- wenn die Erziehungsberechtigung gemäß §55 NSchG entfallen ist,
- wenn sie von ihrem Amt zurücktreten,
- wenn ihre Kinder die Schule nicht mehr besuchen,
- wenn ihre Kinder dem organisatorischen Bereich, für den sie als Elternvertreter gewählt worden sind, nicht mehr angehören.
Elternrat
- Die Klassenelternschaft wählt einen Vorsitzenden und deren Stellvertreter.
- Diese bilden dann den Schulelternrat (SER) und wählen den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
- Der SER wählt auch einen Vertreter und dessen Stellvertreter für
- den Gemeindeelternrat (GER) und für
- den Kreiselternrat (KER).
Aus dem GER und KER wird je ein gewähltes Mitglied in den Schulausschuss entsendet.
Konferenzen
Klassenkonferenz
Diese entscheidet über die Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne Schüler
betreffen, z. B. Koordinierung der Hausaufgaben, Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, Zeugnisse,
Versetzungen, Abschlüsse. Außerdem entscheidet die Klassenkonferenz über Ordnungsmaßnahmen
(§61 Abs. 5 NSchG), soweit sich nicht die Gesamtkonferenz eine Entscheidung vorbehalten hat. Mitglieder der
Klassenkonferenz sind die Lehrer der Klasse sowie drei Schüler- und drei Elternvertreter.
Fachkonferenzen
Hier sind die jeweiligen Fachlehrer vertreten sowie ein Schülervertreter und ein Elternvertreter.
Sie entscheiden über die Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich
betreffen, insbesondere über die Art der Durchführung der Lehrpläne und Rahmenrichtlinien
sowie die Einführung von Schulbüchern.
Gesamtkonferenz
Die Gesamtkonferenz (§34 NSchG) ist das Gremium, in dem alle an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der
Schule Beteiligten (Schulleitung, die Lehrkräfte, die hauptberuflich an der Schule tätigen pädagogischen
Mitarbeiter, Vertreter der sonstigen Mitarbeiter der Schule, der Erziehungsberechtigten sowie der Schüler) in
pädagogischen Angelegenheiten zusammenwirken. Die Gesamtkonferenz entscheidet insbesondere über das
Schulprogramm und die Schulordnung sowie über Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung, für
Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung. Die Anzahl der Eltern und Schüler in der Gesamtkonferenz
richtet sich nach der Größe der Schule. An unserer Schule sind es jeweils 18 Vertreter.
Schulvorstand
Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu
gestalten. Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes sind in §38a Absatz 3 NSchG abschließend
festgelegt. Der Schulvorstand entscheidet u. a. über den von der Schulleitung aufgestellten Plan über die
Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der
Stundentafel, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, für die Werbung und das Sponsoring in
der Schule und für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach §32 Absatz 3
NSchG. Lehrkräfte, Eltern und Schüler entscheiden zusammen über Inhalte und Ausgestaltung der
schulischen Arbeit. Die Anzahl der Gesamtmitglieder im Schulvorstand ist abhängig von der Anzahl der (ggf. aus
Teilzeitkräften umgerechneten) Vollzeitlehrkräfte.
Der Schulvorstand setzt sich wie folgt zusammen:
- zur Hälfte aus Vertretern der Lehrerschaft, einschließlich des Schulleiters,
- zu einem Viertel aus Vertretern der Eltern,
- zu einem Viertel aus Vertretern der Schüler.
Erziehungsberechtigte, die besonderes Interesse an der Arbeit im Schulvorstand haben
und nicht Mitglied im Schulelternrat sind, können in den Schulvorstand gewählt werden.
Im Schulvorstand unserer Schule sind acht Lehrkräfte (inklusive der Schulleiterin), vier Eltern
und vier Schüler vertreten.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.schure.de
oder www.nibis.de.